Staatliche Förderungen - auch Außenjalousien und Rollläden sind förderfähig!

Smarte Steuerung der Außenjalousien über Tablet oder Smartphone. Bild: Somfy

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Es gibt eine Vielzahl an Förderprogrammen im Rahmen energetischer Neubau- und Sanierungsarbeiten im Gebäudebau – dabei stets den Durchblick zu bewahren ist allerdings alles andere als einfach, zumal gerade in den letzten Jahren einige neue Regelungen und Förderprogramme hinzugekommen sind bzw. neugestaltet wurden. Wir möchten in diesem Beitrag explizit die Fördermöglichkeiten zum Thema „Sommerlicher Wärmeschutz“ betrachten. Im Rahmen der BEG Einzelmaßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz“ sind ausschließlich außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen nach DIN 4108-2 Tabelle 7 Zeile 3.1 bis 3.3 (unabhängig von der Art des Antriebes) förderfähig. Außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen gemäß DIN 4108-2 Tabelle 7 Zeile 3.1 bis 3.3 sind:

  • Fensterläden und Rollläden
  • Jalousien und Raffstores
  • Markisen, die parallel zu Fenstern in der thermischen Gebäudehülle verlaufen

Zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen sind im Zusammenhang mit der Einzelmaßnahme „Fenster“ förderfähig. Bei Effizienzhäusern und Effizienzgebäuden sind sowohl außenliegende als auch zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen förderfähig.

"Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG)
Schauen wir zunächst darauf, in welchen Programmen die Fördermaßnahmen aktuell zum Tragen kommen. Im vergangenen Jahr wurden wesentliche Neuerungen in puncto Förderung von energetischen Maßnahmen an Bestandsgebäuden getroffen. Alle bisher bekannten Förderprogramme – sowohl vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - sind nun in der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 gebündelt. Mit dieser Förderung sollen deutlich stärkere Anreize für energieeffizientes Bauen und Sanieren geschaffen und das Antragsverfahren zudem vereinfacht werden.
In besagtem BEG ist auch eine Förderung für „sommerlichen Wärmeschutz“ sowie für „Maßnahmen der Gebäudeautomation“ enthalten. Dabei werden außenliegende Sonnenschutzprodukte (z.B. Rollläden, Fensterläden, Außenjalousien und Markisen, die parallel zu Fenster in der thermischen Gebäudehülle verlaufen, sowie Steuerungen) mit 15% der Investitionssumme gefördert. Darunter fallen übrigens auch die Kosten für Montage und Installation. Des Weiteren wird für die Antragstellung unbedingt ein zertifizierter Energieberater benötigt, denn nur dieser kann die Förderung beantragen beziehungsweise die notwendigen Bescheinigungen ausstellen. Darüber hinaus sind auch Steuerermäßigungen bei energetischen Maßnahmen für den erstmaligen Einbau oder Ersatz von außenliegendem Sonnenschutz möglich.

Die BEG-Förderprogramme im Einzelnen:
BAFA-Zuschuss für „sommerlichen Wärmeschutz“ - Der BAFA-Zuschuss beträgt 15% der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan enthalten war (iSFP-Bonus). Der Zuschuss wird direkt online beim BAFA beantragt.
Förderkredit der KfW – Über die Effizienzhaus-Sanierung, die den Aspekt „sommerlicher Wärmeschutz“ beinhaltet, ist die Beantragung eines Förderkredits in Höhe von bis zu 150.000 Euro möglich. Der Tilgungszuschuss beträgt dabei max. 20% der förderfähigen Kosten - je nach Effizienzhaus-Niveau. Beantragt wird die Förderung im KfW-Programm Wohngebäude – Kredit (261)

 

WICHTIG:

  • Der Antrag auf die Förderung muss unbedingt vor Beginn der Beauftragung bei BAFA oder KfW beziehungsweise bei der Hausbank (für den Kredit) gestellt werden. Grundlage für den Förderantrag ist ein ausführlicher Kostenvoranschlag.
  • Voraussetzung für einen Kredit bzw. eine Förderung ist die Einhaltung der Vorgaben der DIN4108-2:2013-02 zum sommerlichen Wärmeschutz (Nachweis durch Energieberater).
  • Die Kosten für die Sanierung müssen sich auf mindestens 2.000 Euro belaufen. Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind jährlich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.
  • Auch für die entstehenden Kosten des Energieberaters gibt es einen Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50% - entweder vom BAFA oder von der KfW, je nachdem, wo die Förderung beantragt wird.

Kurzum: Wer also z.B. neue Rollläden oder Raffstore erstmals einbauen lässt oder diese erneuern lässt, kann dafür eine Förderung erhalten. Dazu muss ein Energieberater miteinbezogen werden, um wesentliche energetische Vorrausetzungen zu gewährleisten. Zudem muss der Antrag muss vor Baubeginn eingereicht werden. Bauherr, Eigentümer oder Mieter sollten sich die BEG-Förderung nicht entgehen lassen. Falls Sie Fragen zu Förderprogrammen haben oder Sanierungspläne bzw. Umbaumaßnahmen in Betracht ziehen, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Wenn Ihnen das Thema Förderung zu kompliziert ist, so können Sie auch alternativ über drei Jahre insgesamt 20% der Aufwendungen über Ihre Einkommensteuererklärung wieder zurückholen. Auch hier gilt es gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Möglichkeiten sind vielfältig. Lassen Sie sich gerne von uns beraten!