Zuschüsse bei Fenster-Modernisierung - BAFA-Förderung, KfW-Kredit oder steuerliche Förderung

Die Modernisierung und energetische Sanierung von Wohngebäuden wird aufgrund des Klimapakets der Bunderegierung staatlich gefördert. Dies betrifft sowohl ganze Gebäudesanierungen als auch Einzelmaßnahmen. So wird auch die Modernisierung von Fenstern (etwa von 2-fach zu 3-fach Verglasung), bei der eine beträchtliche Wärmemenge eingespart werden kann oder auch der komplette Austausch von Fenster und Haustür bezuschusst. Wer seine Fenster sanieren lassen möchte, kann derzeit bei zwei staatlichen Förder-Institutionen Zuschüsse und günstige Kredite beantragen. Die Rede ist vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Selbstverständlich gelten die Fördermaßnahmen dabei für eine Vielzahl von energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen. Alternativ kann man auch die steuerliche Förderung wählen.

BAFA-Förderung
Seit Beginn 2021 gilt für energetische Umbaumaßnahmen die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude” in der Variante Einzelmaßnahme (BEG EM). Klingt zwar etwas bürokratisch, ist aber äußerst praktisch. Dabei fördert die BAFA nämlich die Errichtung neuer Fenster in Bestandsgebäuden mit 20 %. Die Basisförderung kann dabei sogar noch um 5 % erhöht werden, wenn der Fenstertausch zuvor in einem sog. individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) berücksichtigt wurde. Dies muss von einem Energieberater bestätigt werden. Im besten Fall können so bis zu 15.000 Euro Förderung bezogen werde (25% des förderbaren Höchstbetrags von 60.000 Euro pro Wohneinheit).
Voraussetzung der BAFA-Fenster-Förderung ist, dass die neuen Fenster über einen U-Wert von < 0,95 W/(m²K) oder niedriger verfügen. Zudem muss die Gesamtinvestition zwischen 2.000 Euro (sog. Bagatellgrenze) und 60.000 Euro (Förderhöchstgrenze) liegen und es muss ein Energieberater eingebunden werden. Die Förderung muss dabei immer vor Sanierungs-Beginn beantragt werden.

KfW-Kredit
Alternativ zur BAFA-Förderung gibt es bis Mitte des Jahres weiterhin noch die zinsgünstigen Förderkredite der KfW. Die KfW-Programme KfW 151, 152 und 153 können dafür genutzt werden - je nachdem, ob es sich um neue Fenster im Altbau oder einen kompletten Neubau handelt. Für Neubau-Fenster gibt es derzeit übrigens noch keine BAFA-Förderung, hier kann der zinsgünstige KfW-Kredit 153 beantragt werden.
Bleiben wir beim oben genannten Fenster-Beispiel: Wenn private Eigentümer alte Fenster durch moderne neue Fenster ersetzen möchten, greift das KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ 152. Dabei können Bauherren ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro beziehen, das mit lediglich 0,75 %p.a. verzinst wird und zudem einen Tilgungszuschuss von 20 % beinhaltet. Die maximale Förderung beträgt somit 10.000 Euro pro Wohneinheit. Auch in diesem Fall dürfen die neuen Fenster einen U-Wert von höchstens 0,95W/(m²K) haben, was in der Regel durch eine Dreifachverglasung erreicht wird. Die KfW-Förderkredite können in dieser Form allerdings nur noch bis zum 30.06.2021 beantragt werden, danach greift auch bei der KfW die oben beschriebene „Bundes¬förderung für effiziente Gebäude (BEG)“.

Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung
Bei Einzelnahmen z.B. Erneuerung von Fenstern und Außentüren zur energetischen Gebäudesanierung sind 20% der Aufwendungen (max. 40.000 EURO pro Wohnobjekt) verteilt über drei Jahre steuerlich abzugsfähig. Dies wird als Teil in Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Sie benötigen lediglich eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens über die Durchführung der Maßnahme.

INFO: Hier finden Sie die aktuellen staatlichen Energieeffizienz-Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums

Handwerker, Energieberater & Häuslebauer
Um eine staatliche Förderung zu erhalten, müssen technische Mindest¬anforderungen erfüllt werden und ein Energie-Experte eingebunden sein. Mit modernen Fenstern lassen sich Heizkosten spürbar senken, die anfängliche Investition amortisiert sich in der Regel nach etwa 10 bis 15 Jahren. Durch die Bezuschussung wird diese Zeit deutlich verkürzt. Haus- oder Wohnungsbesitzer sollten bei Sanierungsprojekten so früh wie möglich einen zertifizierten Gebäudeenergieberater einschalten, um alle Aspekte abzuklären und rechtzeitig die entsprechenden Anträge zu stellen. Nutzen Sie dabei das Zusammenspiel von Profi-Handwerker und Gebäudeenergieberater, wie es die Faßbender GmbH schon seit Jahren mit einem Energieberater in einem vertrauensvollen Verhältnis durchführt, für einen energetischen Umbau mit Fördermittel.

Sollten Sie Fragen zu Modernisierungsmaßnahmen, zur Energieberatung oder den Förderprogrammen der BAFA bzw. KfW haben, dann kontaktieren Sie uns.
Wir, die Faßbender GmbH, beraten Sie fachmännisch und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Projekte!

(Angaben ohne Gewähr)

 

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