Höhere Zuschüsse für Ihr Zuhause!

Bild: Internorm

Gute Neuigkeiten für private Häuslebauer und Sanierer - im Zuge des von der Bundesregierung beschlossenen Klimapakets gibt es seit Januar 2020 Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen im Bereich „Energieeffizient Bauen und Sanieren“. Dabei handelt es sich um höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträge bei den Förderprogrammen 151, 152, 153, 167 und 430.
Einzelheiten zu den KFW-Förderprogrammen finden Sie hier: https://www.kfw.de
 
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie beispielsweise Ihr Haus oder Ihre Wohnung energieeffizient modernisieren möchten, dürfen Sie sich nun im Rahmen des KfW-Förderprogramms 430 über einen Zuschuss von 20% freuen. Vorher lag dieser lediglich bei 10%. Für Einzelmaßnahmen in der Wohnung oder am Haus wird nun aber ein Zuschuss von 20% der förderfähigen Investitionskosten gewährt, die Fördersumme ist dabei auf maximal 10.000 Euro pro Wohneinheit beschränkt.
Gefördert werden generell die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus, verschiedene Einzelmaßnahmen sowie das Sanieren von Baudenkmälern. Auch beim Kauf von saniertem Wohnraum greift das KfW-Förderprogramm 430. Nicht mehr gefördert werden seit dem 1. Januar 2020 hingegen Öl-Heizungen.
 
Haben Sie Fragen zur KfW-Förderung oder zu Modernisierungsmaßnahmen, dann sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie fachmännisch und helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Projekte. Gerne vereinbaren wir schnell und flexibel einen Beratungstermin mit Ihnen.
Ihr Team der Faßbender GmbH

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