Der Austausch alter Fenster gegen moderne, energieeffiziente Modelle zählt zu den effektivsten Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Neue Fenster sorgen nicht nur für eine bessere Dämmung, geringere Heizkosten und verbesserten Wohnkomfort, sondern können auch staatlich gefördert werden. Wer gezielt plant und alle Voraussetzungen erfüllt, kann beim Fenstertausch mehrere Tausend Euro sparen – ohne Abstriche bei Qualität oder Design.
Die Faßbender GmbH in Limburg unterstützt Privatkunden seit über 90 Jahren bei der Auswahl, Planung und Montage hochwertiger Fensterlösungen. Neben erstklassigen Produkten bietet das Unternehmen auch Hilfestellung bei Fördermitteln, damit Ihre Investition in neue Fenster doppelt lohnt.
Viele Bestandsgebäude verfügen noch über Fenster mit Einfach- oder veralteter Doppelverglasung. Diese gelten heute als Wärmebrücken, durch die wertvolle Heizenergie entweicht – oft bis zu 25 % des Gesamtenergiebedarfs eines Hauses. Die Folgen: hohe Heizkosten, ungleichmäßiges Raumklima, beschlagene Scheiben und im schlimmsten Fall sogar Feuchtigkeitsschäden.
Moderne Fenster mit 3-fach-Verglasung, wärmegedämmten Rahmen und professioneller Montage reduzieren den Energieverlust erheblich. Zudem verbessern sie den Schallschutz, erhöhen den Einbruchschutz und steigern den Gesamtwert Ihrer Immobilie. Um diese Vorteile für private Haushalte & auch für Vermieter attraktiv zu machen, bietet der Staat Fördermittel und Zuschüsse, die den Austausch erleichtern.
Nicht jedes neue Fenster ist automatisch förderfähig. Um einen Zuschuss oder Kredit zu erhalten, müssen bestimmte energetische Mindestanforderungen erfüllt sein. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt insbesondere:
Uw-Wert ≤ 0,95 W/m²K
Der sogenannte Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an, wie viel Wärme über das gesamte Fenster verloren geht. Je niedriger dieser Wert, desto besser die Wärmedämmung.
Faßbender bietet ausschließlich Fensterlösungen des namhaften Herstellers Internorm an, deren Modelle diesen und weitere technische Werte problemlos erfüllen. Bei Bedarf werden zusätzlich warme Kanten, Sicherheitsverglasung oder schalldämmende Elemente eingebaut – ganz nach individuellem Anspruch.
Seit Januar 2021 wurde die bisherige Förderung durch KfW und BAFA in der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) gebündelt. Für den Fenstertausch im Bestand ist insbesondere die BEG EM (Einzelmaßnahmen) relevant. Hier erhalten Eigentümer von Wohngebäuden einen Investitionszuschuss von bis zu 15 % der förderfähigen Kosten. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000,00 €, das entspricht einem max. Zuschuss von 4.500,00 €.
Voraussetzungen für die Fensterförderung:
Wird die Maßnahme mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kombiniert, ist ein zusätzlicher Bonus von 5 % möglich. Insgesamt können somit dann bis zu 20 % der Kosten bezuschusst werden. Mit einem iSFP können pro Jahr und Wohneinheit Kosten von bis zu 60.000 € förderfähig sein. Daraus ergibt sich ein möglicher Zuschuss von maximal 12.000 €.
Alternativ zum Investitionszuschuss ist auch eine Förderung über einen Kredit der KfW möglich. Für Eigentümer, die mehrere Sanierungsmaßnahmen bündeln oder ein Effizienzhaus anstreben, kann das Modell „Kredit 261/262“ attraktiv sein.
Hierbei erhalten Antragsteller einen zinsgünstigen Kredit und zusätzlich einen Tilgungszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Auch hier gelten technische Anforderungen und das Prinzip: Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Die KfW-Förderung wird über die Hausbank abgewickelt, weshalb eine frühzeitige Abstimmung mit Bank und Fachbetrieb ratsam ist.
Der Weg zur Fensterförderung beginnt nicht mit dem Ausbau, sondern mit einer sorgfältigen Planung. Der Ablauf in Kurzform:
Wichtig: Maßnahmen dürfen erst begonnen werden, wenn der Antrag bewilligt wurde. Ein zu früher Start kann die Förderfähigkeit komplett ausschließen.
Nicht jeder Kunde hat die Zeit oder das Know-how, sich mit Förderrichtlinien auseinanderzusetzen. Deshalb unterstützt Faßbender seine Kunden auf Wunsch auch bei der Förderbeantragung. Das beginnt mit der Auswahl der richtigen Produkte, geht über die Kommunikation mit dem Energieberater bis hin zur Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen.
Dank der Erfahrung aus zahlreichen Förderprojekten kann Faßbender bereits in der Angebotsphase abschätzen, ob eine Maßnahme förderfähig ist – und welche Kombination aus Produkten und Leistungen den größten finanziellen Vorteil bringt.
Die Fensterförderung lässt sich mit weiteren Sanierungsmaßnahmen kombinieren – etwa dem Austausch von Haustüren, Rollläden, der Dämmung von Fassade oder Dach oder dem Einbau eines Lüftungssystems. Wer mehrere Maßnahmen gleichzeitig plant, kann nicht nur zusätzliche Fördergelder erhalten, sondern auch technisch besser abgestimmte Lösungen realisieren.
Faßbender bietet z. B.:
So entsteht ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept für Ihr Zuhause – effizient, wirtschaftlich und optisch aus einem Guss.
Neben den bundesweiten Förderungen bieten auch viele Bundesländer, Landkreise oder Kommunen eigene Förderprogramme an. Diese variieren in Inhalt und Umfang, betreffen oft energetische Sanierungen, Klimaschutz oder Einbruchschutz.
Einige Landesbanken fördern z. B. den Austausch von Fenstern mit erhöhtem Sicherheitsstandard, andere unterstützen gezielt den Umstieg auf Passivhauskomponenten.
Wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen und keine Förderung von KfW oder BAFA erhalten haben, können Sie bis zu 20% der Sanierungskosten über Ihre Steuererklärung zurückbekommen.
Diese Regelung, die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist, soll die energetische Sanierung in Deutschland fördern und eine einfachere Alternative zu den bestehenden Förderprogrammen bieten. Sie können einzelne Maßnahmen steuerlich fördern lassen, aber nicht eine komplette Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus.
Bedingungen für den Steuerbonus
Der Steuerbonus ist eine Alternative zur Förderung durch KfW und BAFA, wenn die Investitionssumme über den Förderhöchstgrenzen liegt. Wenn die Sanierung bereits begonnen hat, ist es möglich, den Bonus nachträglich zu beantragen. Dazu ist eine Bestätigung des Handwerksunternehmens erforderlich (kann die Firma Faßbender ausstellen), das Finanzamt prüft jedoch die Förderfähigkeit.
Es ist zu beachten, dass der Bonus nur gutgeschrieben werden kann, wenn ausreichend Steuern gezahlt wurden. Überschüssiger Betrag verfällt, wenn weniger Steuern gezahlt werden. Daher kann eine KfW- oder BAFA-Förderung für Personen, die nur wenig Steuern zahlen, die bessere Wahl sein.
Neue Fenster lohnen sich doppelt, wenn sie mit einer Förderung kombiniert werden. Die energetischen Vorteile wirken sich sofort auf Ihre Heizkosten aus – die finanzielle Unterstützung reduziert die Investitionskosten spürbar. Wer zusätzlich auf Qualität, Langlebigkeit und eine durchdachte Ausführung setzt, profitiert langfristig von einem angenehmen Wohnklima, ruhigen Räumen und einem wertsteigernden Zuhause.
Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der alle Aspekte Ihres Fenstertauschs begleitet – vom ersten Beratungsgespräch über die technische Umsetzung bis zur Nachbetreuung. Mit jahrzehntelanger Erfahrung, eigener Ausstellung und regionaler Verwurzelung bietet Faßbender nicht nur Produkte, sondern Lösungen.
Lassen Sie sich zeigen, wie einfach und lukrativ der Weg zu neuen Fenstern sein kann.
Jetzt Förderchancen nutzen: Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Fachberatern – telefonisch, online oder vor Ort in Limburg.